Einreisebestimmungen

Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Polen kein Visum, sondern lediglich ihren Reisepass. Sie können sich außerdem bis zu drei Monaten in Polen aufhalten.

Die Zollkontrollen sind seit dem 1. Mai 2004 sind an den Grenzen entfallen, für die Ein- und Ausfuhr von Waren gelten die EU-Bestimmungen (s. Zollbestimmungen)

Deutsche, die auch die polnische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich nach polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

An der Grenze müssen Reisende außerdem nachweisen können, dass sie über die nötigen finanziellen Mittell für ihre Polen-Reise verfügen.

Wer mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen innerhalb der EU reisen möchte, muss einen EU-Heimtierausweis mitführen, in dem bestätigt wird, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Meldepflicht

Ausländer, die sich als Besucher in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) melden. Wenn man in einem Hotel übernachtet, erledigt dieses die Formalitäten; wenn man sich jedoch bei Privatpersonen aufhält, müssen Besucher und Gastgeber zur Meldebehörde gehen und die Anmeldung dort erledigen.

Touristische Informationen für Ihre Reise nach Polen sind erhältlich beim Polnischen Informationszentrum für Touristik, Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin

Grenzübergänge

In den vergangenen Jahren wurden die Grenzübergänge ausgebaut; Reisende mit dem eigenen Pkw müssen daher in der Regel lediglich mit kurzen Wartezeiten rechnen. Während der Ferienzeit oder auch an Feiertagen kann es jedoch auch zu stärkerem Andrang kommen.

(Stand: Dezember 2005)